ANWENDUNG

Allgemeines über den Aufbau von Flüssiggas - Anlagen für Gewerbe und Industrie

Derartige Anlagen sind gemäß Bundes-Immissions-Schutz-Gesetz grundsätzlich genehmigungspflichtig. Um eine Genehmigung zur Errichtung und zum Betrieb einer solchen Anlage zu erhalten, bedarf es einer entsprechenden Antragstellung bei den zuständigen Immissionsschutz-Behörden. Diese Antragsformalitäten werden in der Regel durch das Fachunternehmen - so auch durch uns - für den Anlagenbetreiber vorbereitet und anschließend durch den Betreiber bei den Behörden eingereicht.

Da es sich bei den heute verwendeten Gasen um Butan, Propan, Gemischen aus Butan und Propan, Isobutan, DME und andere brennbare, unter Druck verflüssigte Gase handelt, die in der Störfall-Verordnung aufgelistet sind, werden vom Gesetzgeber besondere Anforderungen an die Sicherheitstechnik einer solchen Lageranlage gestellt. Diese Anforderungen sind im wesentlichen in den Technischen Regeln zur Druckbehälter-Verordnung, insbesondere der Anlage zur TRB 801, Nr. 25 (Flüssiggas-Druckbehälteranlagen) festgelegt.

Der Umfang der zu realisierenden sicherheitstechnischen Maßnahmen richtet sich in erster Linie nach der Masse der zu lagernden Flüssiggase und deren Entnahmeform aus dem Behälter (Entnahme im gasförmigen oder flüssigen Zustand). Er ist für jeden Einzelfall mit den Behörden und den Sachverständigen des TÜV im Detail abzustimmen.

In Bezug auf die oben beschriebenen Kriterien werden in der Anlage zur TRB 801, Nr. 25 folgende Gruppen von Anlagen unterschieden:

Gruppe 0                                  -            Anlagen mit einer Lagerkapazität bis 3 Tonnen 

Gruppe A                                 -            Anlagen mit einer Lagerkapazität von 3 bis 300 Tonnen, bei
                                                            Entnahme des Gases aus der Gasphase des Behälters 

Gruppe B                                 -            Anlagen mit einer Lagerkapazität von 3 - 30 Tonnen, bei einer
                                                            Entnahme des Flüssiggases aus der Flüssigphase des
                                                            Behälters 

Gruppe C                                 -            Anlagen mit einer Lagerkapazität von 30 bis 300 Tonnen, bei
                                                            einer Entnahme des Flüssiggases aus der Flüssigphase des
                                                            Behälters 

Gruppe D                                 -            Anlagen mit einer Lagerkapazität größer 300 Tonnen 

Die Anlagen der o.g. Gruppen dürfen nur errichtet und betrieben werden, wenn die nächst lösbare Verbindung der Anlage zu Wohngebäuden oder betriebsfremden Gebäuden bzw. Anlagen mindestens bei

  

Gruppe A                                 -             30 m 

Gruppe B                                 -             50 m 

Gruppe C     (Verbrauchslager)   -           80 m 

Gruppe D                                 -            120 m

 entfernt ist.

Die o.g. Sicherheitsabstände können durch die Realisierung bestimmter zusätzlicher sicherheitstechnischer Maßnahmen, die in der Anlage zur TRB 801, Nr. 25  beschrieben und im Einzelfall mit den zuständigen Behörden und dem Sachverständigen des TÜV abzustimmen sind, verkürzt  werden.

Bei den in der Industrie am häufigsten betriebenen Anlagen handelt es sich um Anlagen der Gruppen B und C. Die entsprechenden Anlagen bestehen im wesentlichen aus dem Behälter, mit den am Behälter angeordneten Armaturen, einem Entnahmesystem mit Druckerhöhungspumpen, einem Befüllsystem mit TKW-Station (in Ausnahmefällen mit Eisenbahn-Kesselwagen-Station), dem Rohrleitungssystem und der Anlagensteuerung in Form eines Meßstandes.

 

Bei der Neuerrichtung der o.g. Anlagen der Gruppen B und C ist der Lagerbehälter grundsätzlich mit einer Erddeckung von 0,5 m, bei reduziertem Sicherheitsabstand von 1 m, zu versehen. Dabei werden - in Abhängigkeit von den jeweiligen örtlichen Verhältnissen - unterschiedliche Konzepte realisiert. Das können z.B. folgende Möglichkeiten der Behältereinlagerung sein :

            -            Vollständige Einlagerung im Hünengrab mit obenliegendem Armaturenschacht

                         bzw. Armaturenstation

             -            Einlagerung im Hünengrab, wobei die Stirnseite freiliegt und mit einer Brand-

                          schutzisolierung F90 versehen werden muß.

             -            Vollständige Einlagerung des Behälters unter Erdgleiche mit aufgesetzter

                          Armaturenstation bzw. Armaturenschacht.

 

Am Lagerbehälter müssen die Rohrleitungsanschlüsse für die Befüllung, die Entnahme, die Gaspendelleitung und in den meisten Fällen auch für die Rückströmleitung mit fernbedienbaren Schnellschlußarmaturen ausgerüstet sein, die bei Anlagen der Gruppe C und bei reduziertem Sicherheitsabstand bei Anlagen der Gruppe B - redundant ausgeführt sein müssen. Darüber hinaus müssen die Behälter mit Überfüllsicherungen versehen sein, die ein Überfüllen der Behälter wirksam verhindern.

Bei Anlagen der Gruppe C muß der Behälter zusätzlich mit redundanten Druckbegrenzern und einer Druckfernanzeige ausgerüstet sein.

Der Behälter und das erdverlegte Rohrleitungssystem müssen mit einer Kathodischen Korrosionsschutzanlage versehen sein.

Ab der Gruppe C - aber auch bei verkürztem Sicherheitsabstand der Gruppe B - müssen die Anlagen mit einem NOT-AUS-System und einer Gaswarnanlage ausgerüstet sein.

Die Pumpen müssen mit einer hochwertig dynamischen Abdichtung, einer Temperaturüberwachung und einem Trockenlaufschutz versehen sein.

Das Rohrleitungssystem darf nur von geprüften Rohrschweißern verlegt werden, die Schweißnähte müssen anschließend einer zerstörungsfreien Prüfung und einer Druckprüfung unterzogen werden. Alle Prüfungen sowie die Abnahme der Gesamtanlage sind von unabhängigen Sachverständigen - z.B. des TÜV abzunehmen. Die entsprechenden Überprüfungen der Anlagen sind wiederkehrend in einem bestimmten Zeitraum zu wiederholen.

 

Vorgenannte Ausführungen sollen Sie lediglich informieren. 

Mit unseren Erfahrungen erarbeiten wir Ihnen für jeden Bedarf ein genehmigungsfähiges  Konzept.